Direkt zum Inhalt wechseln

Die Rauener Gemeindevertretung besteht aus zwölf Gemeindevertreter*innen und einem ehrenamtlichen Bürgermeister. Sie kümmert sich um alle Belange der Gemeinde.

Bürgermeister und stellvertretender Bürgermeister

Stellvertretender Bürgermeister Michael Paul

Michael Paul

stellv. Bürgermeister
Bewegung für Rauen

Gemeindevertreter*innen

Gemeindevertreterin Heike Beckmann-Neumann

Heike Beckmann-Neumann

Bewegung für Rauen

Gemeindevertreter Marco Vorrath

Marco Vorrath

Bewegung für Rauen

Gemeindevertreter Michael Weidner

Michael Weidner

Bewegung für Rauen

Gemeindevertreter Eckhard Wolff

Eckhard Wolff

Wählergruppe Zukunft Rauen

Was macht die Gemeindevertretung?

Kommunen, das heißt Gemeinden, haben das Recht auf eine eigene Vertretung (Kommunalvertretung). So regelt es das Grundgesetz in Artikel 28. Diese kommunalen Vertretungen arbeiten alle nach den gleichen Grundsätzen, haben aber unterschiedliche Namen. In Gemeinden heißen sie Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung wird nicht einfach festgelegt, sondern von den Bürgerinnen und Bürgern aus Rauen gewählt. Im Land Brandenburg finden alle fünf Jahre Kommunalwahlen statt. Die nächste Wahl ist am 9. Juni 2024.

Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ einer Gemeinde. Sie besteht aus dem oder der Bürgermeister/in und den Gemeindevertreter*innen.

In Brandenburg bestimmt die Kommunalverfassung die Verantwortlichkeiten. In § 2 Abs. 2 wird aufgeführt, welche Angelegenheiten von den Gemeinden zu erfüllen sind. Dazu zählen zum Beispiel:

  • die Entscheidung über Bauvorhaben
  • die Förderung privaten und genossenschaftlichen Bauens
  • die Förderung von Wirtschaft und Gewerbe
  • die Gewährleistung des öffentlichen Verkehrs
  • die Sicherung eines ausreichenden Breitbandzugangs
  • die Strom- und Wasserversorgung
  • die Abwasserwirtschaft
  • der soziale Wohnungsbau
  • die Gesundheitsversorgung und soziale Betreuung
  • die Sicherung von Freizeit- und Erholungsstrukturen
  • die Sicherung eines gerechten Zugangs zu Bildung und Kultur
  • Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen
  • Schutz der Umwelt
  • Müllabfuhr

Die Anzahl der Gemeindevertreter*innen richtet sich nach der Einwohnerzahl. In Gemeinden mit bis zu 700 Einwohner*innen sind es acht, bei mehr als 2.500 und bis zu 5.000 Einwohnern sind es 16 Vertreterinnen und Vertreter. Rauen liegt mit gut 2.000 Einwohner*innen genau dazwischen: es gibt zwölf Gemeindevertreter*innen und einen Bürgermeister.

Bürgermeistersprechstunde

donnerstags von 16.15 bis 18:00 Uhr

Sie haben ein Anliegen, dass Sie gern persönlich besprechen möchten? Dann ist Sven Sprunghofer sehr gern jeden Donnerstag für Sie da.

In dringenden Angelegenheiten können Sie sich unter 033633 871-12 ans Amt Spreenhagen wenden oder die Gemeindevertreter*innen zum Teil per E-Mail erreichen.

Was ist eine Gemeindevertretersitzung?

nächste Sitzungstermine jeweils um 19 Uhr im Bürgerhaus: 30.5. (weitere Termine erst nach der konstituierenden Sitzung, die der Wahl am 9.6. folgt)

In der Gemeindevertretersitzung (kurz: GVS) treffen sich die Gemeindevertreter*innen meist monatlich, um alle aktuellen Themen zu erörtern und zu beschließen. Und um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger aufzunehmen. Es gibt einen öffentlichen und einen nicht öffentlichen Teil. Zum öffentlichen Teil sind alle Rauener Bürger*innen und Interessierte ganz herzlich eingeladen. Die jeweilige Tagesordnung wird eine Woche vor der Sitzung veröffentlicht – z. B. in den sieben Schaukästen der Gemeinde oder am jeweiligen Termin hier auf der Seite.

Welche Aufgaben haben Gemeindevertreter*innen?

Als kommunale Volksvertretung sind die gewählten Vertreter*innen für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Sie setzen Themen, holen Informationen ein, wägen Argumente ab und treffen Entscheidungen für den Ort – immer im Sinne der Einwohner*innen.

Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder einer Gemeindevertretung haben in allen Gemeindeangelegenheiten umfassende Mitwirkungs- und Kontrollrechte (§ 29 Kommunalverfassung). Die Mitglieder von Gemeindevertretungen werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Pflichtaufgaben sind z. B. das Teilnehmen an Sitzungen der Gemeindevertretung und der Ausschüsse (§ 31 Kommunalverfassung).

An Aufträge und Weisungen sind sie nicht gebunden. Die Gemeindevertreter*innen beschließen in der Gemeindevertreterversammlung (in Rauen: Gemeindevertretersitzung, kurz GVS) über Angelegenheiten der Gemeinde, besonders den Haushaltsplan. Sie stellen die Arbeitsrichtlinien für die Verwaltung auf und kontrollieren sie. Die Erwartungen der Menschen vor Ort an ihre Gemeindevertreter*innen sind hoch. Ob Müllentsorgung, Straßenausbau oder Kita-Versorgung – die kommunalen Vertreter*innen entscheiden darüber mit, wofür das Geld der Kommune ausgegeben werden soll.

Sie arbeiten in der Regel ehrenamtlich und erhalten dafür eine kleine Aufwandsentschädigung. Ihre Pflichten sind umfangreich – aber auch ihre Rechte. Welche das sind, steht in der brandenburgischen Kommunalverfassung in den Paragrafen 30 und 31. Einige Aufgaben haben eigene amtliche Namen, mit denen bestimmte Pflichten einhergehen wie zum Beispiel die Mitwirkungspflicht oder die Haftungspflicht.

Fraktionen in der Gemeindevertretung

Fraktionen in Gemeindevertretungen strukturieren die politische Arbeit und verbessern die Entscheidungsfindung durch das Bündeln von Interessen und Ressourcen. Mehr Informationen dazu stellt die Brandenburgische Zentrale für Politische Bildung u. a. hier zur Verfügung.

In Rauen gibt es aktuell folgende Aufteilung:

  • 5 Sitze: Lebendiges Rauen + SPD
  • 4 Sitze: Bewegung für Rauen
  • 2 Sitze: Rauen-Stadtberg-Westend-Kiesweg
  • 2 Sitze: fraktionslos
Was machen Ausschüsse?

Ein großer Teil der Arbeit von Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern findet in Ausschüssen statt. Dort werden Empfehlungen zu aktuellen Themen erarbeitet und an die Vertretung gegeben, Beschlüsse vorbereitet und Verwaltungsabläufe kontrolliert. In die freiwilligen Ausschüsse kann die Gemeindevertretung auch Einwohner*innen der Gemeinde zu beratenden Mitgliedern berufen. Diese werden dann als sachkundige Einwohner bezeichnet. Bedienstete der Gemeinde oder des Amtes dürfen diese Funktion nicht übernehmen.

Die Gemeindevertretung Rauen arbeitet aktuell in folgenden Ausschüssen:

  • Amtsausschuss
  • Bauausschuss
  • Kita-Ausschuss
  • Schul-Ausschuss
  • Sozial- und Bildungsausschuss

Ergänzend sind Gemeindevertreter*innen im Verein LAG Märkische Seen aktiv, der die positive Entwicklung der Region zum Ziel hat. Das ist jedoch kein Ausschuss.

Welche Aufgaben hat der Bauausschuss?

nächste Sitzungstermine: folgen

Der Bauausschuss befasst sich mit den Grundlagen der Stadt- bzw. Dorfentwicklung einschließlich Verkehrskonzept und Bauleitplanung inklusive des Flächennutzungsplans und der Bebauungspläne.

Dabei werden auch Themen wie die Vorbereitung der Aufstellungsbeschlüsse und die Beteiligung der Bürger*innen und der Träger öffentlicher Belange behandelt. Die fachliche Beratung und die Abstimmung über die Inhalte der Bauleitpläne sowie die Beratung, Abstimmung und Vorbereitung der entsprechenden Beschlüsse erfolgen ebenfalls in diesem Ausschuss. Es werden fachliche Beratungen und Abstimmungen zur Vorbereitung notwendiger Beschlüsse der Rahmenpläne, für vorbereitende Untersuchungen und für gemeindebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt. Der Bauausschuss berät u. a. zu folgenden Themen:

  • Erlass, Änderung und Aufhebung von Bebauungsplänen
  • Beratung über Bauvorhaben im Gemeindegebiet und Entscheidung darüber, ob das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann
  • Vergabe von Aufträgen im Rahmen des genehmigten Haushalts-/ Wirtschaftsplanes
  • Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde
  • Grundsätzliche Fragen des Straßenverkehrsrechts
  • Entscheidungen über Widmungen nach Straßen- und Wegerecht
  • Umlegungsverfahren, Grenzregelungsverfahren, Straßengrundabtretungen
  • Abschluss von gemeindebaulichen Verträgen und Erschließungsverträgen
  • Entscheidung über Mobilfunkangelegenheiten

Verantwortliche Vertreter sind in Rauen: Marco Genschmar, Fred Stenz, Michael Weidner, Eckhard Wolff

Welche Aufgaben hat der Sozial- und Bildungsausschuss?

nächste Sitzungstermine jeweils um 19 Uhr im Gemeindehaus: 21.5.

Der Sozial- und Bildungsausschuss kümmert sich um zahlreiche soziale Themen.

Dazu zählen alle Angelegenheiten für Kinder, Jugendliche und Senior*innen allgemein, Angelegenheiten des Sports, Kultur- und Freizeitangebote. Weitere Schwerpunkte sind die soziale Entwicklung des Orts und die Förderung von ehrenamtlichem, bürgerschaftlichem Engagement. Er berät Angelegenheiten und gibt Empfehlungen an die Gemeindevertretung. Zum Zuständigkeitsbereich des Ausschusses gehören u.a.:

  • alle Fragen des Sozialwesens
  • Angelegenheiten der Kita und sonstiger Kinderfreizeiteinrichtungen
  • Angelegenheiten der Jugendarbeit inkl. des Jugendclubs und sonstiger Jugendfreizeiteinrichtungen
  • Angelegenheiten der Schule
  • Angelegenheiten der Altenhilfe und Seniorenarbeit
  • Angelegenheiten von Kunst, Kultur und Bildung inkl. der dazu durch die Gemeinde bereitgestellten Räume und Anlagen
  • Angelegenheiten des Sports inkl. aller durch die Gemeinde hierfür bereitgestellten Räumlichkeiten und Anlagen
  • Förderung, Unterstützung und Koordinierung der Freizeit-und Vereinsarbeit innerhalb der Gemeinde, soweit diese in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde fallen

Verantwortliche Vertreterinnen sind in Rauen: Heike Beckmann-Neumann, Mali Weber, Mia Zickerow-Grund

Welche Aufgaben übernimmt der Amtsausschuss?

nächste Sitzungstermine: folgen

Oberstes Gremium und Vertretungskörperschaft des Amtes ist der Amtsausschuss.

Er ist keine Volksvertretung im eigentlichen Sinne, da er keine gewählte Vertretung ist. Vielmehr ist er ein kollegiales Vertretungsorgan, dessen Mitglieder von den amtsangehörigen Gemeinden entsandt werden. Die Entsendung erfolgt dabei teils qua Amt (Bürgermeister) und teils durch die Gemeindevertretung. In Brandenburg setzt sich der Amtsausschuss aus den Bürgermeistern der amtsangehörigen Gemeinden sowie jeweils einem zusätzlichen Mitglied der jeweiligen Gemeindevertretung zusammen.

Verantwortliche Vertreter sind in Rauen: Michael Paul, Marco Genschmar, Martin Fischer (Stellv.), Michael Weidner (Stellv.), Eckhard Wolff (Stellv.)

Was passiert im Kita-Ausschuss?

nächste Sitzungstermine: folgen

Das Zusammenwirken von nichtprofessionellen und professionellen Kräften, d. h. von Eltern, pädagogischen Fachkräften und Vertreter*innen des Trägers einer Kindertagesstätte in einem Kita-Ausschuss eröffnet Chancen der Partizipation und der Mitverantwortung in der Kinderbetreuung.

Eine wesentliche Voraussetzung des Gelingens ist die Bereitschaft aller Beteiligten zur gegenseitigen Akzeptanz unterschiedlicher Kompetenzen, unterschiedlicher Sichtweisen und verschiedener Bedarfslagen, die in die Arbeit eines solchen Gremiums eingebracht werden.

Der Kita-Ausschuss stellt neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, in dem gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder ihren Ausdruck findet.

Um die o.g. Verantwortung aller Erziehungsträger an der Gestaltung des Lebens in der Kita zu gewährleisten, berät der Kindertagesstätten-Ausschuss im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen über alle Fragen, die die Betreuung der Kinder in der Kita berühren.

Verantwortliche Vertreter sind in Rauen: Martin Fischer, Marco Vorrath

Was ist der LAG Märkische Seen e. V.?

Der Verein LAG Märkische Seen e.V. unterstützt Projekte einer integrierten und nachhaltigen ländlichen Entwicklung der LEADER-Region Märkische Seen.

Der Verein versteht sich insbesondere auch als Beratungs- und Diskussionsforum sowie als Öffentlichkeitsplattform für die Initiierung und Erfüllung des Vereinszweckes in der Region. Durch seine Tätigkeit will der Verein zur Verbesserung der Lebensbedingungen der lokalen Bevölkerung und damit zugleich zur Identifikation der Bevölkerung mit der Region beitragen und so die kulturelle und regionale Eigenständigkeit fördern.

So setzt sich die LAG überwiegend aus Mitgliedern zusammen, die in lokalen Unternehmen, Organisationen wie Vereinen, Verbänden und Interessengemeinschaften vertreten sind (dies sind i.d.R. die Projektträger und deren Partner), sowie solchen, die Vertreter*innen der lokalen Behörden, Politik und Nichtregierungsorganisation sind. Der Verein steht grundsätzlich allen natürlichen und juristischen Personen offen, die sich für die Entwicklung der Region einsetzen wollen. Die LAG ist als Lenkungsgruppe zu verstehen.

Verantwortliche Vertreterinnen sind für Rauen: Heike Beckmann-Neumann, Mia Zickerow-Grund